Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner und in Anwesenheit von Schriftführer Josef Weins findet am 20.09.2023 im Foyer der Mehrzweckhalle, Gartenstraße 13, 54344 Kenn eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kenn statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Ortsgemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig, diese wie folgt zu erweitern:
neuer Tagesordnungspunkt 8: Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz- und Innovation (KIPKI)
neuer Tagesordnungspunkt 9: Abschluss Pachtvertrag PoP-Standort (Point of Presence)
Der bisherige Tagesordnungspunkt 8 (Verschiedenes) wird als neuer Tagesordnungspunkt 10 behandelt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
Der Ortsgemeinderat nimmt von folgenden Mitteilungen des Vorsitzenden Kenntnis:
1.1 Glasfaserausbau
Zur Absprache und Koordination der Verlegung der Kabeltrassen finden derzeit die Trassen-Vorbegehungen in den einzelnen Straßen statt. Es zeichnet sich ab, dass Ende Oktober mit der Glasfaserverlegung in der Ringebach sowie in der Alten Poststraße begonnen werden kann.
1.2 Restaurierung des Herrenbrunnens
Die geplante Sanierung des Dorfbrunnens muss mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgestimmt werden. Hierzu findet am 21.09.2023 ein Ortstermin statt.
1.3 Wirtschafts-/Wanderweg auf der Kenner Ley
Für die Herstellung eines Weges liegen zwei Angebote vor. Ein Angebot beinhaltet die Herrichtung eines Weges in einfacher, leicht befestigter Ausführung und ein anderes Angebot mit Einbau einer Schotterschicht. Die Angebote werden in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung beraten.
1.4 Parkplatz am Sportplatz
Die Ausbesserungsarbeiten am Sportplatzparkplatz (Erneuerung der Rinnensteine, Asphaltierung der Parkplatzeinfahrt, Ausbesserung der Schotterfläche) werden derzeit durchgeführt. Im Zuge der Arbeiten wird noch zusätzlich ein Leerrohr verlegt.
1.5 Arbeitskreis-Sitzungen
Die ersten Sitzungen der neu gebildeten Arbeitskreise „Gemeindeimmobilien“ sowie „Internet“ haben stattgefunden. Die Ergebnisse der Beratungen werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
1.6 Sitzungstermine
Im Oktober sind Sitzungen des Bauausschusses sowie des Haus-
halts- und Finanzausschusses geplant. Die Termine werden früh-
zeitig mitgeteilt.
2. Zukünftige Nutzung des Römerplatzes
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner verweist einleitend auf die Beratungen in der Ortsgemeinderatssitzung am 23.08.2023. In der heutigen Sitzung gehe es nunmehr darum, zu entscheiden, wie der Römerplatz zukünftig genutzt werden soll. Folgende Alternativen seien bekanntlich denkbar:
Der Römerplatz wird auch weiterhin als Parkfläche zur Verfügung gestellt. Um eine geordnete Nutzung zu ermöglichen, müsste der Parkraum jedoch sodann bewirtschaftet werden. Dies sei wohl nur sehr schwer umzusetzen und es müssten, damit eine sinnvolle Bewirtschaftung überhaupt möglich sei, geeignete bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Als weitere Alternative käme die Ausweisung des Platzes als Fußgängerbereich in Betracht. Dies würde sodann den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen. Im Bebauungsplan sei auch festgehalten, dass für die dortigen Anliegergrundstücke (Anwesen Haus-Nr. 14 und 15) ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, ein Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger und ein Fahrrecht zugunsten der Anlieger bestehe. Er schlage vor, sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes nochmals aufzugreifen und den Platz, so wie es dort vorgegeben sei, als Fußgängerbereich auszuweisen. Die Detailfragen, insbesondere welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit dies umgesetzt werden könne, sollten sodann zur weiteren Beratung an den Bauausschuss sowie den Ausschuss für Ortsgestaltung, Fremdenverkehr und Umwelt verwiesen werden.
Die Ratsmitglieder Bernd Kettermann, Christian Heuschreiber und Frank Glöckner teilen jeweils für ihre Fraktionen mit, dass sie dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen werden. Die Vorteile, den Platz als Fußgängerbereich auszuweisen, seien hier nicht von der Hand zu weisen, denn insbesondere für die weitere Entwicklung von Kenn sei es sehr wichtig, wenn eine zentrale Freifläche wie der Römerplatz zukünftig von den Einwohnerinnen und Einwohnern verstärkt als Verweil- und Kommunikationsraum genutzt werden könne.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Römerplatz wieder seiner ursprünglichen Nutzung als Fußgängerbereich zugeführt wird. Durch bauliche Maßnahmen sollen jene Flächen, die im Bebauungsplan als Fußgängerbereich markiert sind, für den Autoverkehr gesperrt werden. Davon unberührt sind jene Bereiche, für die im
Bebauungsplan Fahrrechte zugunsten der unmittelbaren Anlieger vorgesehen sind. Über die baulichen Maßnahmen soll im Bauausschuss und im Ausschuss für Ortsgestaltung, Fremdenverkehr und Umwelt, in gemeinsamer Sitzung beraten werden.
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Ratsmitglied Klaus Olejnizak wegen Sonderinteresse gem. § 22 der Gemeindeordnung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 14, Befangen: 1
3. Benutzungsordnung Foyer der Mehrzweckhalle
Der Ortsgemeinderat hatte in der letzten Sitzung beschlossen, dass das Foyer in der Mehrzweckhallte zukünftig für die Durchführung von kulturellen und geselligen Veranstaltungen von Verbänden sowie Feiern von Privatpersonen vermietet werden soll. Zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen der Ortsgemeinde
sowie den Nutzern des Foyers ist eine Benutzungs- und Gebührenordnung zu verabschieden, die von der Verwaltung im Entwurf erstellt wurde.
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner erläutert an Hand einer Bildschirmpräsentation die Benutzungs- und Gebührenordnung und trägt Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen vor.
Seitens der Ratsmitglieder werden folgende Änderungen vorgeschlagen, die im Entwurf zu berücksichtigen sind:
§ 2 Absatz 2 Satz 3
neu: Die Zahl der Personen bei der Veranstaltung ist auf maximal 100 begrenzt.
§ 5 Absatz 6
neu: Der Veranstaltungs-/Gruppenleiter/Ansprechpartner hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Benutzung die erforderliche Beleuchtung, auch die Außenbeleuchtung am Ein- und Ausgang eingeschaltet sind.
§ 6 Absatz 9 Satz 3
neu: Müll ist ordnungsgemäß auf eigene Rechnung zu entsorgen.
§ 6
neuer Absatz 13: In allen Räumlichkeiten ist Kochen nicht erlaubt.
der bisherige Absatz 13 wird Absatz 14
§ 8 Absatz 1 Satz 3
neu: Außerdem sind die Endreinigungskosten gem. Anlage 1 durch den Veranstalter zu übernehmen.
§ 8 Absatz 2 Satz 2
neu: Die Gebührenschuld entsteht mit der Antragstellung.
Anlage 1
neuer Buchstabe d): Reinigung Zapfanlage: 40,- €
Weiterhin werden aus der Mitte des Rates die nachfolgend aufgeführten Punkte angesprochen; eine Änderung bzw. Ergänzung der maßgeblichen Vorschriften in der Benutzungsordnung wird jedoch nicht für notwendig gehalten und somit nicht zum Gegenstand der Beschlussfassung gemacht:
- Nachweis ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 9 Absatz 5)
- Ausübung des Hausrechts (§ 4 Absatz 1)
- Mitverpachtung der Freifläche vor dem Foyer
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Benutzungs- und Gebührenordnung für das Foyer der Mehrzweckhalle einschließlich der vorgetragenen Änderungen. Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.11.2023 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung im Amtsblatt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 18
4. Bericht aus dem Bauausschuss: Straßen Kenner Ley I
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner teilt mit, dass in der Bauausschuss-Sitzung am 05.09.2023 die Straßen im Ortsteil Kenner Ley besichtigt wurden. Im Rahmen der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass insbesondere die Straße „Auf der Kenner Ley“ in einem sehr schlechten Zustand sei und dringend saniert werden müsste. In der Deckschicht seien viele Risse, Schlaglöcher, Unebenheiten oder sonstige Ausbrüche, die sehr schnell zu Gefährdungen im Straßenverkehr führen könnten. Um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, bestehe hier nach Ansicht der Ausschussmitglieder akuter Handlungsbedarf.
Fraglich sei, ob die Straßensanierung im Wege einer Deckensanierung durchgeführt werden könne oder ob ein Komplettausbau der Straße erforderlich sei. Im Investitionsplan der Ortsgemeinde sei für die Sanierung der Straße ein Gesamtbetrag in Höhe von 2,3 Mio. € eingeplant. Die Frage sei nun, wie geht die Gemeinde mit der Sanierungsbedürftigkeit um, wann sollte dies umgesetzt werden und welche Schritte sollten veranlasst werden, um die Sache anzustoßen.
Ratsmitglied Thorsten Platte trägt vor, dass seines Wissens nach im Jahre 2016 eine Kostenschätzung eines Ing.-Büros über den Ausbau aller Straßen und Fußwege im Ortsteil Kenner Ley erstellt wurde. Um einen belastbaren Kostenrahmen zu erhalten, müsste diese Kostenschätzung überarbeitet werden. Eine Sanierungsbedürftigkeit der Straße sei in jedem Fall gegeben. Sofern nur eine Deckensanierung durchgeführt werden soll, so stelle sich immer die Frage, wie lange diese halten wird, insbesondere vor dem Hintergrund, da diese Straße auch von Bussen befahren wird.
Ratsmitglied Thomas Flesch erklärt, dass zuerst geklärt werden sollte, in welchem Zustand der Unterbau der Straße sei. Dies könne sehr einfach über eine Bohrkernuntersuchung festgestellt werden. Durch die Entnahme von Bohrkernen könnten die Schichtdicken festgestellt und der Zustand des Unterbaus analysiert werden.
Auch könne in Erfahrung gebracht werden, ob der Asphalt möglicherweise belastet sei und im Falle einer Erneuerung aufwendig entsorgt werden müsste. Weiterhin müsse der Zustand der Bordanlagen erfasst werden und es sollte mit den VG-Werken abgeklärt werden, welche Arbeiten am Wasser- bzw. Kanalnetz dort in der
Planung sind.
Ratsmitglied Bernd Kettermann teilt mit, dass die Sanierungsbedürftigkeit unstrittig gegeben sei und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Straße dringend etwas unternommen werden müsste. Von daher sollte der Vorschlag, dort Bohrkernuntersuchungen durchzuführen, umgesetzt werden, damit die weitere Vorgehensweise sodann festgelegt werden könne.
Nach Abschluss der Beratung werden seitens des Rates folgende Arbeitsaufträge vergeben:
1. In der Straße „Auf der Kenner Ley“ soll der Zustand des Straßenaufbaus mit Hilfe von Bohrkernuntersuchungen festgestellt werden.
2. Nach Auswertung der Bohrkernuntersuchungen ist seitens der Verwaltung ein Vorschlag zu unterbreiten, ob eine Deckensanierung oder ein Vollausbau durchgeführt werden soll.
3. Die VG-Werke sollen mitteilen, welche Arbeiten in den nächsten Jahren am Wasser- und Kanalnetz auf der Kenner Ley durchgeführt werden müssen.
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner sagt zu, die Arbeitsaufträge zur Erledigung an die zuständigen Stellen bei der Verbandsgemeindeverwaltung weiterzuleiten.
5. Bericht aus dem Bauausschuss: Eltern-/Kind-Treffpunkt Kenner Ley II
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner teilt mit, dass sich der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung nochmals mit der Ausweisung eines Eltern-/Kind Treffpunkts auf einer der größeren Grünflächen im Neubaugebiet Kenner Ley II beschäftigt habe. Seitens des Ausschusses wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Sache nicht mehr weiter zu verfolgen. Die Entscheidung des Ausschusses erging vor folgenden Hintergründen: Zum einen handelt es sich bei den infrage kommenden Flächen um Ausgleichsflächen, die nach den gesetzlichen Vorgaben auch als solche genutzt werden müssen. Insofern sei nicht geklärt, ob die Ausweisung eines Eltern-/Kind-Treffpunkts mit Bänken etc. mit der vorgegebenen Ausgleichsflächen-Nutzung vereinbar sei. Weiterhin wurde von Seiten der Anlieger vorgetragen, dass nicht wirklich der Bedarf zur Ausweisung eines weiteren Treffpunkts bestehe. Es wurde der Wunsch geäußert, dass anstelle eines zusätzlichen Eltern-/Kind-Treffpunkts der Spielplatz Kenner Ley I ertüchtigt und auf Vordermann gebracht werden sollte. Weiterhin gäbe es, so die Anlieger, gegenüber den Hochhäusern eine umzäunte Freifläche, die ggfls. auch für solche Zwecke verwendet werden könnte. Sofern entgegen der Ansicht des Bauausschusses auf den infrage kommenden Flächen dennoch ein Eltern-/Kind-Treff ausgewiesen werden soll, so müsste von der Verwaltung geprüft werden, ob dies auf den Ausgleichsflächen rechtlich zulässig sei.
Ratsmitglied Klaus Olejnizak trägt vor, dass der Vorschlag aus dem Bauausschuss, den Spielplatz Kenner Ley I mehr in den Vordergrund zu stellen und möglicherweise die dortige Freifläche zur Nutzung als Treffpunkt zur Verfügung zu stellen, zu begrüßen sei. Dennoch sei er der Meinung, dass mit einfachen Mitteln und mit wenig finanziellem Aufwand ein zusätzlicher Eltern-/Kind-Treffpunkt im Neubaugebiet, so wie die CDU-Fraktion dies seinerzeit beantragt
hatte, hergerichtet werden sollte. Denkbar sei, dort eine Bank z.B. aus Baumstämmen oder aus sonstigem einfachen Material aufzustellen und nach seiner Einschätzung sei es wohl kaum vorstellbar, dass dies rechtlich nicht auf einer Ausgleichsfläche möglich sein sollte.
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner teilt mit, dass dies von der Verwaltung zu prüfen sei. Insofern müsse genau umschrieben werden, wie der Eltern-/Kind-Treffpunkt aussehen soll und welche baulichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Ratsmitglied Bernd Kettermann führt aus, dass nicht vergessen werden sollte, dass jede weitere gemeindliche Fläche auch unterhalten, gepflegt und gemäht werden müsse. Insofern sehe er die Herrichtung einer neuen Fläche als Eltern-/Kind-Treffpunkt kritisch. Vielmehr sollte alles daran gesetzt werden, die vorhandenen Grünanlagen, Spielplätze und Aufenthaltsflächen ordentlich zu pflegen und sauber zu halten. Insofern sei der Vorschlag der Anlieger, den
Spielplatz Kenner Ley I sowie die dortige Freifläche zu ertüchtigen, sehr zu begrüßen.
Ratsmitglied Klaus Olejnizak erklärt, dass seitens der CDU-Fraktion die Ausweisung eines weiteren Eltern-/Kind-Treffpunkts auf den besagten Ausgleichsflächen favorisiert werde und dies auch zur Abstimmung im Rat gebracht werden sollte. Er werde hierzu einen entsprechenden Antrag formulieren, über den dann in der nächsten Sitzung entschieden werden soll.
6. Antrag der CDU-Fraktion: Barrierefreie Wegeführung um Heimatmuseum/Römerkeller
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner verweist auf den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion mit folgendem Inhalt:
„Entlang dem Heimatmuseum existiert eine gepflasterte Zuwegung, wobei allerdings der Höhenunterschied zwischen Römerkeller und Heimatmuseum nur über mehrere Sandsteinstufen zu überwinden ist. Dies ist weder familien- und kinder-, noch senioreninnen- und seniorenfreundlich und stellt ein Hindernis und eine Gefahrenquelle dar, dass es zu beseitigen gilt. Da sowohl Einheimische und Gäste als auch viele Menschen aus dem Altort und dem Baugebiet „Reihstraße/Schweicher Straße“ diese autofreie Zuwegung zur Kirche, KiTa und Schule sowie zur Sparkasse, Metzger und Dorfmitte nutzen, halten wir hier eine barrierefreie Verbindung für angebracht. Diese Barrierefreiheit könnte z.B. durch eine Rampe an der Treppe oder durch einen nördlich am Römerkeller vorbeiführenden seitlichen Fußweg mit wassergebundener Decke kostengünstig hergestellt werden. Die CDU-Antrag beantragt daher, einen Grundsatzbeschluss hinsichtlich einer kostengünstigen und barrierefreien Wegeführung am Heimatmuseum/Römerkeller herbeizuführen und die weiteren Ausführungsdetails im Bauausschuss zu beraten.“
Ratsmitglied Thomas Flesch teilt mit, dass der Antrag grundsätzlich zu begrüßen sei. Ein Weg zur Überwindung der Höhendifferenz könne möglicherweise realisiert werden, wenngleich dieser sehr lang wäre. Auch müsse untersucht werden, ob das Weggefälle nicht größer als 6 % sei, da für eine Barrierefreiheit dieser Wert zu berücksichtigen ist. Insofern komme eine Rampe nach seiner Einschätzung nicht in Betracht.
Der Vorsitzende schlägt vor, zuerst die Örtlichkeit zu besichtigen um in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten es zur Anbringung eines Weges gibt. Auch müsse geklärt werde, wo der Weg im Bereich der Reihstraße beginnen soll insbesondere im Hinblick darauf, da in dem Bereich oftmals Fahrzeuge geparkt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Bauausschuss zu beauftragen, die Möglichkeiten zur Schaffung einer barrierefreien Zuwegung im Bereich Heimatmuseum/Römerkeller zu untersuchen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die seitens des Ausschusses favorisierte Variante eine Kostenschätzung zu erstellen. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme wird der Ortsgemeinderat sodann in einer seiner nächsten Sitzungen treffen.
7. Defekter Aufsitzrasenmäher
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt:
„Der Aufsitzmäher der Ortsgemeinde, Modell Husqvarna P 520 D, weist erhebliche Schäden auf und erfordert unverzügliche Reparaturen. Gemeindearbeiter Stefan Stein hat von der Firma Mohba einen detaillierten Kostenvoranschlag für die notwendigen Reparaturarbeiten eingeholt. Dieser beläuft sich insgesamt auf 5.619,30 € brutto. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund von Lieferschwierigkeiten in Bezug auf Ersatzteile eine zeitnahe Reparatur nicht realisierbar ist. Daher schlägt die Firma Mohba vor, den Mäher vorübergehend einsatzbereit zu machen, um in den kommenden Wochen das Mähen zu ermöglichen, und die abschließenden Reparaturen im Herbst durchzuführen. Das Gerät wurde am 17.04.2013 von Mohba erworben und befindet sich somit seit mehr als einem Jahrzehnt im Besitz der Ortsgemeinde. Da der Mäher komplett abgeschrieben ist, wird er in der Anlagenbuchhaltung mit einem Euro geführt. In der Vergangenheit haben die Gemeindearbeiter die Nutzung des Mähers sehr positiv bewertet. Bedauerlicherweise hat die Leistung des Geräts auf Grund der intensiven Beanspruchung nachgelassen. Der Mäher erfüllt demnach nicht mehr die Anforderungen, die für eine effiziente Arbeitsweise erforderlich sind. In Anbetracht dieser Gegebenheiten stellt sich die Frage, ob eine Reparatur wirtschaftlich vertretbar ist oder ob es sinnvoller ist, die Anschaffung eines neuen Aufsitzmähers in Erwägung zu ziehen. Als Alternative zur Reparatur hat die Firma Mohba den Kauf eines neuen Aufsitzmähers, Modell P 525 DX, für insgesamt 31.479,07 € brutto vorgeschlagen. Das neue Gerät ist sofort lieferbar. Im Rahmen des Kaufs besteht die Möglichkeit, den alten, defekten Mäher für einen Betrag von 2.000,00 € brutto in Zahlung zu geben. Sofern weder die Reparatur noch der Neukauf beauftragt wird, werden die bis dato angefallenen Kosten von 291,55 € brutto von der
Firma Mohba in Rechnung gestellt. Falls die Ortsgemeinde die Anschaffung eines neuen Aufsitzmähers in Betracht zieht, ist zu beachten, dass mindestens zwei weitere vergleichbare Angebote eingeholt werden müssen. Beim Erwerb eines neuen Mähers ist zudem zu bedenken, dass es sich hierbei um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt, die durch Einsparungen in anderen Haushaltsbereichen finanziert werden muss. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich 1-Finanzen besteht
die Möglichkeit, die erforderlichen Haushaltsmittel von Konto 51134 (Stadt- und Dorferneuerung) zu verwenden. Auf diesem Konto sind Mittel in Höhe von 50.000,00 € für das Jahr 2023 vorgesehen, die ursprünglich für den Bau einer Mehrgenerationenanlage eingeplant waren, jedoch in diesem Jahr nicht mehr benötigt werden. Seitens des Rates ist nun zu entscheiden, ob die Reparatur des Aufsitzmähers zum Preis von 5.619,30 € in Auftrag gegeben werden soll oder ob das Verfahren zur Anschaffung eines neuen Mähers durchgeführt werden soll.“
Der Vorsitzende teilt mit, dass ergänzend zu der Beschlussvorlage der Verwaltung von Seiten der Gemeindearbeiter folgendes mitgeteilt wurde:
„Der Aufsitzmäher wurde im April 2013 in Betrieb genommen und
hat ca. 1800 Betriebsstunden auf der Uhr. In dieser Zeit ist er 3 Mal während des Mähens umgestürzt. Daraufhin musste einmal der Motor überarbeitet werden. Seit dem hat der Motor einen leichten Öl-Verbrauch. Durch den Einsatz in den Hanglagen wird der Mäher an seiner Leistungsgrenze gefahren, wodurch eine
Reparatur des hydraulischen Fahrantriebs (Hydrostat) bei ca. 1000 Betriebsstunden erforderlich war. Die macht sich dadurch bemerkbar, wenn Hanglagen Betriebstemperatur nicht mehr befahren werden können. Es besteht der Verdacht, dass es nicht mehr so lange dauern wird bis der Fahrantrieb wieder ersetzt werden muss. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1960,-€. Außerdem befindet sich im Mäher noch einen elektrischen Verbraucher, der nicht zu finden ist, so dass nach einer Woche Standzeit die Batterie geladen werden muss. Die Gemeindearbeiter mähen gerne mit dem Mäher, da er ein richtig schönes Mähbild hinterlässt. Wesentliche Merkmale des angebotenen Mähers sind mehr Leistung und Hubraum (5 PS) und größere Räder, wodurch sich eine bessere Bodenhaftung, insbesondere in den Hanglagen, ergibt.“
Ratsmitglied Bernd Kettermann teilt mit, dass es eine schwierige Entscheidung sei, ob das Gerät repariert oder ein neuer Mäher gekauft werden soll. Wie aus der Stellungnahme der Gemeindearbeiter hervorgehe, komme der Mäher wohl insbesondere bei Hanglagen an seine Grenzen. Von daher könnte auch darüber nachgedacht werden, den Mäher zu reparieren und nur noch insbesondere wegen des schönen Mähbildes dort einzusetzen, wo er problemlos gefahren werden könne.
Das Mähen der Hanglagen könnte sodann an eine Fremdfirma vergeben werden. Dies sei eine Kompromisslösung, die insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Aspekte sicherlich eine Überlegung wert sei.
Ratsmitglied Jörg Kirsten schlägt vor, die Entscheidung in der Sache zu vertagen und zunächst die Vergleichsangebote einzuholen. Vielleicht sei es ja möglich, dass das vorliegende Angebot der Fa. Mohba für einen den neuen Mäher deutlich unterschritten wird.
Ratsmitglied Stefan Stein äußert sich skeptisch, ob das Angebot unterboten werden könne. Er glaube kaum, dass ein anderer Anbieter einen Preisnachlass in dieser Höhe sowie die Inzahlungnahme des Altgerätes anbieten könne.
Ratsmitglied Michael Birkel teilt mit, dass es evtl. auch eine Überlegung sei, die Hanglagen als Blumenwiese herzurichten. So könnte ein wichtiger Beitrag zur Artenvielfalt geleistet werden und die aufwendigen Mäharbeiten seien hinfällig.
Ratsmitglied Katharina Porten ergänzt, dass auch kleinwüchsige Sträucher oder Bodendecker, die sehr pflegeleicht seien, als Alternativbepflanzung denkbar seien.
Ratsmitglied Lukas Glöckner trägt vor, dass bei einer Fremdvergabe der Mäharbeiten die anfallenden Mähkosten ins Verhältnis zu den Anschaffungskosten für einen neuen Aufsitzmäher gesetzt werden müssen. Weiterhin würden, sofern das Gerät nicht repariert werde, Kosten in Höhe von ca. 300,- € für die bis dato von der Fa. Mohba durchgeführten Arbeiten anfallen. Auch er sei der Meinung, zuerst einmal Angebote für das Mähen der Flächen durch eine Firma einzuholen und sodann in der Sache eine abschließende Entscheidung zu treffen.
Ratsmitglied Kai Kirsten ist der Meinung, dass das Mähen der Flächen auf die Jahre gesehen eventuell teurer ausfalle als wenn dies von den Gemeindearbeitern durchgeführt werde.
Ratsmitglied Thomas Flesch vertritt die Auffassung, dass das Mähen der Hanglagen zukünftig von einer Fremdfirma durchgeführt und die übrigen Flächen weiterhin von den Gemeindearbeitern gemäht werden sollten. Kritisch sehe er die Tatsache, dass der jetzige Mäher in einem Alter von 10 Jahren bei einer Betriebsstundenzahl von ca. 180 Stunden im Jahr so störanfällig sei, so dass überhaupt über eine Neuanschaffung nachgedacht werden müsse.
Ratsmitglied Klaus Olejnizak befürwortet ebenfalls den Vorschlag, die Angelegenheit zu vertagen und zuerst Angebote für die Durchführung der Mäharbeiten durch eine Firma einzuholen.
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner formuliert sodann folgende Arbeitsaufträge, die von der Verwaltung zu erledigen sind:
1. Für die Neuanschaffung eines Aufsitzrasenmähers sind zwei Vergleichsangebote einzuholen.
2. Weiterhin sollen Angebote bei verschiedenen Firmen für die Durchführung von Mäharbeiten insbesondere in den Steilflächen/Hanglagen eingeholt werden. Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Mähgänge sowie die Größe der zu mähenden Flächen sind mit den Gemeindearbeitern abzustimmen. Die Beschlussfassung, ob der Aufsitzmäher repariert, ein neuer Mäher gekauft oder eine Fremdfirmen mit der Durchführung der Mäharbeiten beauftragt werden sollen, wird auf die nächste Sitzung vertagt.
8. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt:
„Bei dem KIPKI handelt es sich um ein Förderprogramm der Landesregierung Rheinland-Pfalz, welches kommunale Gebietskörperschaften bei der Erreichung der Klimaschutzziele und der Anpassung an die Klimawandelfolgen unterstützen soll. Zur Ausführung des Investitionsprogramms wurde ein eigenständiges Landesge-
setz am 10.05.2023 verabschiedet. Dieses ist am 01.07.2023 in Kraft getreten.
Zusammen mit dem Gesetz wurden zwei weitere Anlagen publiziert. Die erste Anlage erhält eine Positivliste, sprich eine Auflistung von förderfähigen Maßnahmen. Diese sind in zwei große Handlungsfelder aufgeteilt. 1. Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen und 2. Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung.
Die Anlage 2 enthält eine Aufteilung der Pauschalfördersummen nach Einwohnerzahlen. Das Gesamtfördervolumen für ganz Rheinland Pfalz beträgt 180 Mio. €. Diese Mittel werden den Kommunen entsprechend den Einwohnerzahlen zur Verfügung gestellt.
Förderfähige Maßnahmen:
1. Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen: (mindestens 75%):
Nachhaltige kommunale Energieversorgung;
Nutzung von Biomasse;
energetische Sanierung, Ressourcenschonung und Effizienz;
Schulen und Kitas;
klimafreundliche Mobilität;
multimodale und Sharing-Mobilität;
nachhaltiger Logistikverkehr
2. Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung: (höchstens 25%): Klimaresilienz, Entsiegelung- und Begrünungsmaßnahmen, Waldbrandvorsorge und Verbesserung der Fähigkeiten zur Bekämpfung von Waldbränden, Klimawandelanpassung für Schulen und Kitas.
Antragstellung:
ab dem 01.07.2023 bis spätestens 31.01.2024 über ein Formblatt beim MKUEM möglich.
Hinweis zur Antragstellung in der VG Schweich:
Die Antragstellung in der VG erfolgt über einen gemeinsamen Antrag für die Projekte der VG, der Stadt Schweich und der Ortsgemeinden. Der gemeinsame Förderantrag mit allen Projekten innerhalb der VG wird am 30.09.2023 beim MKUEM eingereicht. Bis dahin müssen die einzelnen Projekte an Herrn Merten gemeldet
werden. Im besten Falle liegt der Gemeinde schon ein Angebot oder eine Kostenschätzung für die Maßnahme vor, sodass eine Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben erfolgen kann.
Bewilligungsvoraussetzungen:
keine.
Bewilligungszeitraum:
Die Projekte müssen bis zum 30 Juni 2026 abgeschlossen sein und der Nachweis der Mittelverwendung ist laut Gesetz bis zum 31. Dezember 2026. zu erbringen. Abhängig vom Tag der Antragstellung und Zeitpunkt der Bewilligung.
Entsprechend dem Bevölkerungsstand von insgesamt 2.859 Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Kenn zum 31.12.2021 und dem Zuweisungsfaktor 14,611036 € pro Einwohnerin und Einwohner, stehen der Gemeinde im Rahmen der einwohnergebundenen Pauschalförderung über das KIPKI Programm Mittel in Höhe von 41.773 € zur Verfügung.
Vorschläge zur Verwendung der Mittel:
In der Sitzung des „Ältestenrat“ der OG Kenn am Donnerstag, 14. September, haben wir uns aufgrund der Dringlichkeit dahingehend verständigt, dass die Umrüstung eines Teils der Straßenbeleuchtung im Rahmen von KIPKI für uns derzeit die sinnvollste Variante darstellen würde.“
In der Beratung wird seitens der Fraktionen signalisiert, dass dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung der Mittel zugestimmt wird. Die Vorteile einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf eine innovative LED-Technik seien überzeugend, denn das Klima werde durch einen geringeren Energieverbrauch geschützt und die Straßenbeleuchtungskosten könnten gesenkt werden. Von daher spreche nichts dagegen, die Maßnahme zur Förderung anzumelden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Kenn beschließt die Umrüstung eines Teils der Straßenbeleuchtung auf LED über die einwohnergebundene Pauschalförderung im Rahmen des KIPKI umzusetzen und zu finanzieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in den gemeinsamen Förderantrag der VG mitaufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 18
9. Abschluss Pachtvertrag PoP-Standort Glasfaserversorgung
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt:
„Im Zusammenhang mit der Glasfaserverlegung benötigt die Fa. Deutsche Glasfaser in der Ortslage zwei Flächen für die Errichtung der Technikräume, den sogenannten PoP-Standort (Point of Presence). Vorgesehen sind die gemeindeeigenen Grundstücke Gemarkung Kenn, Flur 13, Nr. 108 (In der Ringebach) mit einer Teilfläche von 24 m² sowie Gemarkung Kenn, Flur 15, Nr. 204/6 (Alte Poststraße) mit einer Teilfläche von 13 m². Über die Nutzung ist ein Pachtvertrag mit der Fa. Deutsche Glasfaser abzuschließen sowie die Eintragung einer Dienstbarkeit. Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit vom 15.10.2023 bis zum 14.10.2053, der Pachtzins für beide Standorte beträgt zusammen jährlich 330,00 €, der Betrag für die Gesamtpachtdauer in Höhe von 9.900,00 € wird in einer Summe ausgezahlt. Der Pachtzins ist nach Vertragsende neu verhandelbar.“
In der anschließenden Beratung werden aus der Mitte des Rates verschiedene Fragen zum Pachtvertrag vorgetragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten. Rückfragen gab es insbesondere zu der vereinbarten Laufzeit, zur Höhe der festgesetzten Entschädigung (im Vergleich zu sonstigen Entschädigungszahlungen z.B. für die Trafo-Grundstücke) sowie zum Text der Dienstbarkeit. Weiterhin kam die Frage auf, ob es sich bei dem Vertrag um einen
Standardvertrag handelt und ob dieser auch in dieser Form in anderen Gemeinden so abgeschlossen wurde. Seitens des Rates wird angeregt, die Entscheidung in der Sache bis zur Klärung der Fragen zu vertagen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Vertagung möglicherweise den Ausbau des Glasfasernetzes hindern wird, da die Flächen zu Errichtung der Technikräume unbedingt benötigt werden. Er schlage daher vor, dem Abschluss des Vertrages grundsätzlich zuzustimmen. Die offenen Fragen werden mit der Verwaltung geklärt und wenn keine gravierenden Unstimmigkeiten vorlägen, könnte er den Vertrag sodann unterzeichnen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden Pachtvertrags und der Dienstbarkeitseintragung zu. Vor Unterzeichnung des Vertrags sind die in der Beratung aufgeworfenen Fragen seitens des Ortsbürgermeisters zu klären.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 18
10. Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt wird folgende Anfrage behandelt:
Ratsmitglied Klaus Olejnizak
Befahren von Einbahnstraßen gegen Fahrtrichtung für Radfahrer
Es wird mitgeteilt, dass Einbahnstraßen oftmals mit einem Zusatzschild für Radfahrende versehen werden und diese sodann entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen. Dies werde jedoch bei verschiedenen Straßen in Kenn unterschiedlich gehandhabt. So sei dieses Zusatzschild beispielsweise in der Kapellenstraße vorhanden, in der Gartenstraße jedoch nicht.
Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner sagt zu, dies von der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung überprüfen zu lassen.